Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Der/Die Unterzeichnende, welcher sich gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach §68 des Aufenthaltsgesetzes zu tragen.
Diese Daten dienen dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Die aktuelle Anschrift des Unterzeichnenden. Diese muss sich im zuständigen Wohngebiet der Behörde befinden.
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Unterkunftgebers.
Der eingeladene Ausländer, für den die Kosten des Lebensunterhalts bzw. die Kosten für die Ausreise getragen werden.
Die Adresse bezieht sich auf den jeweiligen Heimat- bzw. Aufenthaltsstaat des Ausländers.
Hier können lediglich Ehepartner des (1.) Gastes, sowie deren eigene Kinder unter 16 Jahren angegeben werden. Für andere Personen muss eine separate Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden.
Im Folgenden können digitalisierte Dokumente (PDF - Format) dem Antrag hinzugefügt werden. Es sind die vollständigen Einkommensnachweise der letzten drei Monate (falls vorhanden von beiden Eheleuten) hochzuladen. Angaben zum Mietverhältnis sind nur bei einem geplantem Daueraufenthalt z.B. Studium oder Familiennachzug erforderlich.